Kurze Rückmeldung zum B7-Fahrverbot: Ulrich Schmidt hatte gegen das Verbot für Radfahrer auf der B7 zwischen Ohligsmühle und Sophienstraße geklagt. Am 17. Januar wurde die Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt, ein Urteil wurde nicht gesprochen, sondern sollte den Parteien zugestellt werden. Gestern hatte Ulrich Schmidt das Urteil im Briefkasten. Die Klage gegen das B7-Fahrverbot wurde abgelehnt. Laut Gericht sei die Umleitung über die Aue zumutbar.
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