Gestern fand die mündliche Verhandlung gegen das Fahrbahnverbot auf der B7 vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht statt. Gegen das Fahrbahnverbot hatte Radfahrer und IG Fahrradstadt Mitglied Ulrich Schmidt geklagt. Die mündliche Verhandlung gestern endete ergebnislos. Das Urteil wird dem Kläger und der Beklagten voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen zugestellt. Ich war, gemeinsam mit einigen weiteren Besuchern, vor Ort und habe nach der Verhandlung mit Ulrich Schmidt gesprochen.
Worum geht es genau?
Auf der B7, in Fahrrichtung Westen ist zwischen Ohligsmühle und Sophienstraße, ist seit Mitte 2015 die Durchfahrt für Radfahrer verboten. Die Stadt Wuppertal begründet dieses Verbot mit einer örtlichen Gefahrenlage, die damals an dieser Stelle bestand. Dagegen hat Ulrich Schmidt geklagt. Außerdem richtete sich eine zweite Klage gegen die verwehrte Öffnung der Busspur.
Medienspiegel:
Radfahrer zieht gegen die Stadt vor Gericht (WZ Wuppertal)
B7 besser als Aue (WZ Wuppertal)
Radfahraktivisten gespannt auf Urteil (WZ Wuppertal)
B7 verboten! Radfahrer zieht vor Gericht (WDR Wuppertal)