Es ist eines meiner absoluten Lieblingsverkehrsschilder: „Radfahrer absteigen“ – Zuletzt gesehen heute zwischen Ronsdorf und Lichtscheid. Dieses Schild wirft zahlreiche Fragen auf: Reicht ein kurzes Absteigen? Muss ich mein Fahrrad schieben? Bin ich, wenn ich abgestiegen bin, noch Radfahrer oder Fussgänger? Und vor allem: Durch dieses Schild (Verkehrszeichen 240) wird dem Radfahrer eine Benutzungspflicht auferlegt. Er muss durch dieses Schild den Radweg nutzen. Durch den Zusatz „Radfahrer absteigen“ wird dieses Zeichen allerdings ad absurdum geführt. Muss man nun den Radweg nutzen oder kann man auf die Fahrbahn ausweichen, da es ja scheinbar nicht gewollt wird, dass Radfahrer diesen Weg benutzen. Nach der obligatorischen Google-Suche war ich leider genauso schlau wie zuvor, was die Eindeutigkeit dieses Zeichens angeht: Bernd Sluka hat sich bereits ausführlich mit der Thematik beschäftigt und seine Ergebnisse auf seiner Webseite veröffentlicht. Ich selber bin an diesem Schild langsam weitergefahren. Ein Ausweichen auf die vielbefahrene L 419 kam für mich nicht in Frage.