Kommentare 7

Vom Kampfradler zum Klugscheißer

freiIch kam mir ertappt vor: „Geradezu süß mutet es an, während der Fahrt noch einem hupenden Kraftfahrzeug etwas von ‚Nicht benutzungspflichtig!‘ hinterherzurufen …“ schreibt Malte von Radverkehrspolitik.de in einem sehr lesenswerten Artikel zur Änderung der StVO im Hinblick auf die Abschaffung Radwegbenutzungspflicht. Kürzlich habe ich mich dann rückblickend „süß“ verhalten. Auf der Hünefeldstraße rief ich einem drängelnden, hupenden und schlussendlich auch zu nah überholendem motorisierten Verkehrsteilnehmer diese Worte hinterher: „Nicht benutzungspflichtig!“. Unbeeindruckt davon – er wird es auch nicht gehört haben – fuhr er weiter, doch ein DHL-Lieferwagen und ein ausparkender PKW machte seinen Vorsprung mir gegenüber zunichte. Die Folge: An der Haspler Brücke standen wir an der Ampel nebeneinander. Der Autofahrer fuhr das Beifahrerfenster herunter und begann mich zu beschimpfen. Nur durch mich müsste er jetzt hier warten, ich hätte ihn behindert und außerdem müsste ich sowieso auf dem Radweg fahren: Die StVO gelte ja auch für Radfahrer. Als ich ihm darauf antwortete, dass der DHL-Laster und der ausparkende PKW „daran schuld sei“, dass er nun hier stehen würde, ich den Radweg schon seit 15 Jahren nicht benutzen müsste und ich ihn auch nicht behindert hätte, da ich nur den gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstand zu parkenden Autos eingehalten hätte, wurde er leicht patzig. Mit den Worten „Ach, ein Klugscheißer, ihr habt ja auch auf alles eine Antwort“ fuhr er das Beifahrerfenster wieder hoch. Für ihn war wohl die Diskussion beendet. Wir standen noch einen Moment an der Ampel, bis diese grün zeigte. Dann fuhren wir los. Kurz vor der Schwebebahnstation überholte er mich … mit zu geringen Seitenabstand … ich hab‘ ihm nichts hinterhergerufen.

In Kategorie: Allgemein

Schreibe eine Antwort