Gutes und helles Licht am Fahrrad ist (nicht nur) in der aktuellen Jahreszeit essenziell. Moderne Fahrradbeleuchtung steht der KFZ-Beleuchtung in Sachen Leuchtkraft nichts nach, allerdings kommt auf die richtige Montage an um selber genug zu sehen und andere nicht zu gefährden. In der StVZO heißt es:
Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer.
(StVZO § 67, Absatz 3)
Mit anderen Worten, wenn die Mitte deines Lichtkegels nicht irgendwann auf den Boden ankommt (optimalerweise in 10 Meter Entfernung), sondern an der Decke der Nordbahntrassen-Tunnel oder dir Radfahrer mit schmerzverzerrtem Gesicht entgegen kommen, ist es Zeit den Scheinwerfer neu zu justieren. Im Netz finden sich dazu zahlreiche Anleitungen, eine sehr anschauliche gibt es z.B. hier. Mit einem richtig eingestellten Licht wird man gut gesehen, sieht selber genug und gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer.