Kurze Rückmeldung zum B7-Fahrverbot: Ulrich Schmidt hatte gegen das Verbot für Radfahrer auf der B7 zwischen Ohligsmühle und Sophienstraße geklagt. Am 17. Januar wurde die Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt, ein Urteil wurde nicht gesprochen, sondern sollte den Parteien zugestellt werden. Gestern hatte Ulrich Schmidt das Urteil im Briefkasten. Die Klage gegen das B7-Fahrverbot wurde abgelehnt. Laut Gericht sei die Umleitung über die Aue zumutbar.
B7-Fahrverbot rechtens

Das ist leider für die Radfahrer im Tal keine gute Nachricht. Wer trägt die Kosten?
Zum Radfahren gibt es ja auch die NBT … damit hat man jetzt erst einmal genug getan, oder? 😉
Da ich gerade drüber gestolpert bin, hier ein Link zu einem Urteil zur Thematik von genau dem Tag …
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2017/14_K_2571_16_Urteil_20170117.html
Outch. Schon mal einen Hut rumgehen lassen:
Situation:
Streitwert: 5000 EUR
Eine Partei wird durch einen Anwalt vertreten
Auf Berufung wird verzichtet
Kostenprognose:
Rechtsanwaltskosten: 758 EUR
Auslagenpauschale: 20 EUR
plus 19% MwSt:148 EUR
plus Gerichtskosten: 439 EUR
macht gesamt: 1365 EUR
https://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php