Über die Möglichkeit als Radfahrer bei rot legal nach rechts abzubiegen, hatte ich hier schon öfter berichtet. Im US-Staat Idaho ist seit den 1980er-Jahren das Überfahren von Rotlicht für Radfahrer erlaubt. In Frankreich, Belgien und den Niederlanden sind Verkehrszeichen, die das legale Abbiegen nach rechts bei Rotlicht erlauben, inzwischen etabliert und auch im deutschsprachigen Raum gibt es inzwischen erste Erfahrungen mit dieser Art des Abbiegen. In Basel wurden seit 2013 erste Erfahrungen an vier Pilotstandorten gesammelt. Im Spätsommer 2015 wurde der Versuch auf zwölf Ampeln ausgedehnt. Laut einer ersten Zwischenstudie sind die Erfahrungen positiv zu bewerten. So führte die neue Regelung zu weniger Konflikten mit Kraftfahrzeugen, die befürchteten Konflikte mit Fussgängern blieben aus und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wurde gesteigert.
Inzwischen wird auch in Deutschland in immer mehr Kommunen die Einführung eines Grünpfeils für Radfahrer gefordert, unter anderem in Dortmund, Essen und Köln. Eine Übersicht ist bei itstartedwithafight.de zu finden.Das Schild müsste durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführt werden und dort sieht man aktuell keinen Handlungsbedarf. So bleibt den Kommunen nur die Möglichkeit im Deutschen Städtetag auf die Einführung eines solchen Zeichens zu pochen oder sich aufwändige (und teure) Tricks einfallen zu lassen: In Ulm gibt es z.B. an einer Ampel ein Dauergrünlicht für Radfahrende.